Der BAM liegen keine hinreichenden Daten fr eine Klassifizierung vor, daher wurde der ungnstigste Fall aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse angenommen. Sollten dem Versender Daten vorliegen, dass der Stoff nicht als giftig mit der Verpackungsgruppe II anzusehen ist, kann der Stoff u. U. auch der Verpackungsgruppe III bzw. der UN-Nr. 3077 zugeordnet werden.